Das Unternehmen ist Inhaber einer Bewilligung nach § 8 ff. Bundesberggesetz.
Feld Pöhla-SME
Behörde | Datum | Aktenzeichen | Fläche |
---|---|---|---|
Sächsisches Oberbergamt | 24.05.2012 | 4741.2/948 | 4.087.200 m² |
Auszug aus dem Bundesberggesetz
§ 8 Bewilligung
Die Bewilligung gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes
- in einem bestimmten Feld (Bewilligungsfeld) die in der Bewilligung bezeichneten Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen und andere Bodenschätze mitzugewinnen sowie das Eigentum an den Bodenschätzen zu erwerben,
- die bei Anlegung von Hilfsbauen zu lösenden oder freizusetzenden Bodenschätze zu gewinnen und das Eigentum daran zu erwerben,
- die erforderlichen Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs.1 Nr.3 zu errichten und zu betreiben,
- Grundabtretung zu verlangen.